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Port, Christian
Die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie
Anforderungen an die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer aus der Sicht des Rechts der Europäischen Union
Erich Schmidt
978-3-503-13632-2
1. Aufl. 2011 / 247 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Umwelt- und Technikrecht. Band: 111

Die im Dezember 2000 in Kraft getretene Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL) wirft nach wie vor ungeklärte oder nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen auf.

Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die Anforderungen der Richtlinie an die Durchführung der Bewirtschaftungsplanung unter Berücksichtigung der Leitfäden der europäischen Wasserdirektoren ("Common Implementation Strategie") umfassend darzustellen und systematisch am Text der Richtlinie aufzuarbeiten. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt einerseits auf den organisations- und verfahrensrechtlichen Anforderungen der WRRL an das Flussgebietsmanagement einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie andererseits auf den materiellrechtlichen Vorgaben des qualitätsorientierten Bewirtschaftungsansatzes bei der Umweltzielbestimmung - wobei die Ausnahme- und Fristverlängerungstatbestände des Art. 4 Abs. 3 - 5 WRRL besonders ausführlich behandelt und kritisch gewürdigt werden. Darüber hinaus untersucht der Verfasser eingehend die Vorgaben der Richtlinie zu Geltungsbereich und Inhalt der beiden Planungsinstrumente, denen im supranationalen Gewässerschutzrecht eine zentrale Bedeutung zu kommt, sowie das Verhältnis der beiden Instrumente zueinander und die Frage, ob und gegebenfalls inwieweit das supranationale Recht eine rechtsnormative Umsetzung verlangt.

In einem eigenständigen Unterkapitel befasst sich die Arbeit ferner mit den naturwissenschaftlich-technischen Anforderungen der Richtlinie an die Durchführung der Bestandsaufnahme, die Ableitung der ökologischen Zustandsklassen und die Überwachung des Gewässerzustands. Abschließend widmet sich die Arbeit auch der Frage nach der SUP-Pflichtigkeit von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm.